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   VGH Bayern, 18.10.2007 - 21 BV 05.1690   

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https://dejure.org/2007,15363
VGH Bayern, 18.10.2007 - 21 BV 05.1690 (https://dejure.org/2007,15363)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2007 - 21 BV 05.1690 (https://dejure.org/2007,15363)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 21 BV 05.1690 (https://dejure.org/2007,15363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenerstattung für den Neubau eines Gebäudes im Rahmen der Sanierung einer forensischen Psychiatrie; Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der ersten abschließenden Behördenentscheidung; Verwaltungsgerichtliche Geltendmachung eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2; ; VwGO § 124 Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 2; ; VwGO § 124 a Abs. 3; ; AGBSHG Art. 22 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenhausrecht einschließlich Krankenhauspflegesätze; Förderung von sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen (z.B. nach AGPflegeVG ): Forensische Psychiatrie; Neubau durch den Bezirk; Investitionskosten; Kostenerstattungspflicht des Staates; keine Anwendung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21

    Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des

    Nachfolgende Änderungen der Sach- oder Rechtslage sind aus Gründen des Vertrauensschutzes unerheblich (vgl. zu Art. 22 Abs. 4 des bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes [AGBSHG] Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 21 BV 05.1690 -, juris Rn. 27; BeckOK VwGO/Decker, 57. Ed. 1.4.2021, VwGO § 113 Rn. 743.6).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Auch Gründe des Vertrauensschutzes stehen dem nicht entgegen, zumal das geltend gemachte Recht nicht mit einem Subventions-, Beihilfe-, Sozialhilfe- oder Kostenerstattungsanspruch vergleichbar ist (vgl. dazu Bay. VGH, Urteil vom 18.10.2007 - 21 BV 05.1690 -, BayVBl 2008, 347).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 7 A 10774/21

    Beteiligung des Jugendamtsträgers an den Baukosten einer Kindertagesstätte

    Bei einem Zuwendungsanspruch der in § 15 Abs. 2 Satz 2 KiTaG a.F. normierten Art folgt aus der Natur der Sache, dass sich die Frage der Anspruchsberechtigung nicht an der aktuellen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auszurichten hat, sondern an der Lage zu einem früheren Zeitpunkt, wobei dahinstehen kann, ob insoweit das Vorliegen eines entscheidungsreifen Antrags ausschlaggebend ist - hier also bereits die Situation im März 2017 - oder die letzte Behördenentscheidung - der Widerspruchsbescheid aus Mai 2020 -, da beides weit vor der erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 eingetretenen Gesetzesänderung liegt (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 21 BV 05.1690 -, juris, Rn. 27; Decker, in: BeckOK, VwGO, 63. Edition, Stand 1. Oktober 2022, § 113 Rn. 74a.3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 13 A 2749/08

    Anspruch des Trägers eines Krankenhauses auf Förderung der Baumaßnahme

    OVG, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 2 KO 169/00 -, GewArch 2002, 325; Bay. VGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 21 BV 05.1690 -, BayVBl. 2008, 347; Decker, a. a. O., § 113 Rn. 74.3.
  • AGH Brandenburg, 22.03.2021 - AGH I 7/17
    Nachfolgende Änderungen der Sach- oder Rechtslage sind unerheblich (VGH München, Urteil vom 18.10.2007 - 21 BV 05.1690 -, zitiert nach juris, Rn. 27).
  • VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.142

    Maßregelvollzug; Beleihung; Unterbringungskosten; Budgetierung;

    Während Art. 22 Abs. 4 AGBSHG und Art. 23 Abs. 4 AGSGB hier eine Vollkostenerstattung vorsahen, in deren Rahmen alle den Bezirken als Aufgabenträgern entstandenen notwendigen Aufwendungen nachträglich aus dem Staatshaushalt erstattet wurden (vgl. LT-Drs. 15/6305 S. 31; VG Würzburg BayVBl. 2001, 156; BayVGH BayVBl. 2008, 347), erhalten die Bezirke zur Erfüllung der Aufgaben des Maßregelvollzugs nunmehr einen jährlich im Voraus festgelegten Geldbetrag für die im Budgetzeitraum zu erwartenden Kosten der Unterbringung.
  • VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.143

    Maßregelvollzug; Beleihung; Unterbringungskosten; Budgetierung;

    Während Art. 22 Abs. 4 AGBSHG und Art. 23 Abs. 4 AGSGB hier eine Vollkostenerstattung vorsahen, in deren Rahmen alle den Bezirken als Aufgabenträgern entstandenen notwendigen Aufwendungen nachträglich aus dem Staatshaushalt erstattet wurden (vgl. LT-Drs. 15/6305 S. 31; VG Würzburg BayVBl. 2001, 156; BayVGH BayVBl. 2008, 347), erhalten die Bezirke zur Erfüllung der Aufgaben des Maßregelvollzugs nunmehr einen jährlich im Voraus festgelegten Geldbetrag für die im Budgetzeitraum zu erwartenden Kosten der Unterbringung.
  • VG München, 13.10.2011 - M 15 K 10.144

    Maßregelvollzug; Beleihung; Unterbringungskosten; Budgetierung;

    Während Art. 22 Abs. 4 AGBSHG und Art. 23 Abs. 4 AGSGB hier eine Vollkostenerstattung vorsahen, in deren Rahmen alle den Bezirken als Aufgabenträgern entstandenen notwendigen Aufwendungen nachträglich aus dem Staatshaushalt erstattet wurden (vgl. LT-Drs. 15/6305 S. 31; VG Würzburg BayVBl. 2001, 156; BayVGH BayVBl. 2008, 347), erhalten die Bezirke zur Erfüllung der Aufgaben des Maßregelvollzugs nunmehr einen jährlich im Voraus festgelegten Geldbetrag für die im Budgetzeitraum zu erwartenden Kosten der Unterbringung.
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